Die Beratungsstelle ist eine zur Erteilung der Bescheinigung anerkannte gemeinnützige Stelle. Das Ausstellen der Bescheinigung ist kostenlos. Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet: Guthaben sind ab dem 01. Juli 2024 bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (Kindergeld usw.) können auf Nachweis freigegeben werden. Dieser Nachweis kann in unserer Beratungsstelle ausgestellt werden. Fragen Sie bitte vorher telefonisch an, welche Unterlagen Sie dafür benötigen. Die Bescheinigung erhalten Sie direkt von uns. Das abgebildete Muster dient zu Ihrer Orientierung und Information.